Allgemeine Geschäfts- und Stornobedingungen
Den nachfolgenden Bedingungen liegen alle vom Vermieter angebotenen Leistungen und Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Forderungen und Wünsche, die der Vermieter nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich.
1. Vertragsschluss
Der Mietvertrag wird vom Eigentümer, Herrn Steffen Kollmus abgeschlossen.
Das Mietobjekt wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke und in der vereinbarten Belegung vermietet. Der Mietvertrag für das Mietobjekt kommt zustande, sobald der Mieter das Angebot des Vermieters per E-Mail oder Post bestätigt hat. Die im Mietvertrag angegebene Gesamtfläche des Mietobjekts entspricht der Summe der Grundflächen sämtlicher Räume des Mietobjektes.
2. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Im vereinbarten Mietpreis sind die Nebenkosten für Strom, Heizung, Wasser, Nutzung des Internet per W-LAN, 1 Wäscheset pro Person für die Dauer des Aufenthalts bestehend aus Bettwäsche und 1 Handtuch sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Die ortsübliche Kurtaxe ist im Rechnungsbetrag enthalten und wird separat auf der Rechnung ausgewiesen.
Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung ist mit Erhalt der Endrechnung bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu leisten.
Zahlungen sind ausschließlich zu leisten mittels Überweisung auf das Konto
Kontoinhaber: Steffen Kollmus
Bank: Sparkasse Leipzig
IBAN: DE12 8605 5592 1633 0708 47
Nicht möglich ist eine Zahlung in bar oder mit EC- oder Kreditkarten.
3. Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter (Stornierung)
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so fallen folgende Rücktrittskosten an:
Bis 2 Monate (60 Tage) vor Anreise: keine Rücktrittskosten,
Bis 30 Tage vor Anreise: 30% des vereinbarten Gesamtpreises,
ab 29 Tage vor Anreise bis zum Tag der Anreise: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises,
Bei Nichtanreise ohne Stornierung: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises.
Von der Entrichtung des Mietzinses wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in der Person liegenden Grund (zum Beispiel Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen) das Mietobjekt nicht nutzen kann. Nimmt der Mieter die vertraglich vereinbarten Leistungen, insbesondere in Folge verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht seitens des Mieters kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Übernachtungspreises.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung.
4. Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Vermieter dem Mieter die entstehenden Rücktrittskosten gemäß §3 dieses Vertrags in Rechnung stellen. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Unwetter usw.) oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Hinderungsgründe behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Mieter ein Anspruch z. B. auf Schadenersatz zusteht. Der Vermieter behält sich vor, eine Buchung aus wichtigem Grund zu stornieren.
5. Bereitstellung und Rückgabedes Mietobjekts
Das gebuchte Mietobjekt steht dem Mieter am Anreisetag ab 15 Uhr und am Abreisetag bis 12 Uhr zur Verfügung. Nach vorheriger Absprache ist eine frühere Anreise und/oder eine spätere Abreise u.U. gegen Aufpreis möglich.
Die Schlüssel für das Mietobjekt wird ab 15 Uhr am Anreisetag mit der Übergabe übergeben. Bei Anreise nach 20 Uhr ist eine telefonische Absprache am Anreisetag bis 17 Uhr erbeten. Die Schlüssel für das Mietobjekt sind am Abreisetag bei der Abnahme bis 12 Uhr zu übergeben. Bei Verlust der Schlüssel für das Mietobjekt trägt der Mieter die anfallenden Kosten für den Austausch des Schließzylinders inkl. eines Satzes neuer Schlüssel.
6. Pflichten und Haftung
Das Mietobjekt darf nur mit der bei Buchung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen Zustimmung durch den Vermieter. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu berechnen. Das Mietobjekt darf nicht an Dritte vermietet werden.
Die Einbringung von Mietereigentum in das Mietobjekt einschließlich der Einstellung des PKW auf dem Grundstück erfolgt auf eigene Gefahr. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Campingbussen o.ä. auf dem Grundstück ist nicht gestattet.
Die ausgewiesene Endreinigung ist obligatorisch.
7. Schäden
Etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes und des Inventars sind durch den Mieter unverzüglich anzuzeigen. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Für schuldhafte Beschädigungen oder Verunreinigungen der Mietsache und des Hauses sowie sämtlicher zum Haus gehörender Anlagen und Einrichtungen ist der Mieter verantwortlich, soweit die Beschädigung von ihm oder seinen Angehörigen und Besuchern verursacht worden ist.
Der Vermieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
7. Besondere Regelungen.
Es dürfen keine Haustiere in das Mietobjekt aufgenommen werden. Alle Wohnungen sind Nichtraucherobjekte. Raucher werden gebeten nur außerhalb des Gebäudes zu rauchen. Es wird dringend gebeten, sich an diese Vorgaben zu halten, da die Mietobjekte auch an Allergiker vermietet werden, denen wir ausdrücklich zusichern, dass sich hierin keine Haustiere aufgehalten haben bzw. hierin nicht geraucht wurde. Im Fall der Zuwiderhandlung drohen Schadensersatzansprüche in Höhe von 500,-Euro.
8. Rückgabe des Mietobjekts
Das Mietobjekt ist von Ihnen in folgendem Zustand zu hinterlassen:
- Besenrein
- Mülleimer entleert
- Geschirr abgewaschen
- sämtliche Fenster und Türen verschlossen.
Wenn diese Vorgaben nicht eingehalten werden, wird die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vorbehalten.
9. Internet-Nutzung
In der Regel ist ein lückenloser Internetzugriff für alle Gäste gewährleistet. Eine vertragliche Garantie dafür besteht jedoch nicht, demzufolge haften wir auch nicht für technisch bedingte Ausfälle der Internetverbindung.
Im Mietobjekt steht Ihnen ein Internetanschluss mittels W-Lan („Fallen Anker“) zur Verfügung. Sie verpflichten sich, diesen Internetanschluss nicht zu nutzen für:
- Verbreitung oder Empfang von strafbaren und/oder rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweis auf solche Inhalte
- rechtswidrige Kontaktaufnahme
- Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken (Tauschbörsen)
- Verletzung von nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten
- Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte (Hacking)
- Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden oder Dritte zur Folge haben
- unaufgeforderter Nachrichtenversand (Spamming)
- Benutzung von Einrichtungen oder Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen / Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten lnternetanschlusses führen oder führen können.
Soweit Sie gegen diese Pflichten verstoßen, haften Sie auf Schadensersatz. Sie stellen den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten oder aus dem Gesetz ergeben.
10. Schlussbestimmungen
Für die Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Standort des Mietobjekts ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus den Vertragsverhältnissen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten.